Gebäudeversicherung für Graffitischäden
Moderne Komfort-Gebäudeversicherungspolicen decken, bei entsprechendem Einschluß von Graffitschäden, auch Schäden von Graffiti an der Hausfassade, Gebäudebestandteilen und Einfriedungen ab.
Bei Mietwohnhäusern ist die Gebäudeversicherungen auf die Mieter umlagefähig.
Bei Gewerberaummietverträgen ist die Graffitibeseitigung umlagefähig, sofern dies im Gewerberaummietvertrag vereinbart ist.
Somit hat der Hauseigentümer wirksame Mittel zur Kosteneinsparung bei bestehen einer Gebäudeversicherung und fachgerechten Graffitientfernung. Renomierte Fachbetriebe rechnen zudem direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab, somit entfällt die lästige Kostenauslage für den Eigentümer.